Anforderungen NL A-Infrastrukturen

Swiss Ice Hockey Federation

Reglement Anforderungen NL A-Infrastrukturen

Auszug aus dem Reglement:

Grundlage Als Grundlage für das Reglement "Anforderungen NL A-Infrastrukturen" gilt das "Technische Reglement der Eissportanlagen".

Vorbemerkungen Anlässlich der NL-Versammlung vom 28. August 2013 wurden neue Anforderungskriterien für NL A-Infrastrukturen sowie deren Inkrafttreten mit Übergangsbestimmungen genehmigt. Diese Anforderungskriterien lösen die bisherigen infrastrukturellen Mindeststandards für Stadien der National League A ab.

Ziel und Zweck Um in der National League A (NL A) spielberechtigt zu sein, müssen alle Anforderungskriterien für NL A-Infrastrukturen erfüllt sein (siehe Ziff. 3). Aufsteiger in die NL A müssen die Anforderungen NL A-Infrastrukturen ebenfalls erfüllen. Geplante Renovationen, Um- oder Neubauten müssen sich zwingend an diesen Anforderungen orientieren, um künftig die Spielberechtigung für die NL A erhalten zu können. Das vorliegende Reglement ist Bestandteil des Anhangs VI zum Reglement Spielberechtigung in der NL A und NL B.

Anforderungskriterien NL A-Infrastruktur Die Anforderungskriterien wurden anlässlich der NL-Versammlung vom 28. August 2013 von den Clubs der NL A und NL B genehmigt. Allfällige Auflagen werden mit der jeweils jährlichen Lizenzerteilung auferlegt. Die Infrastrukturanforderungen NL A legen minimale Anforderungen fest. Bei wiederholt auftretenden Problemstellungen kann die SIHF/National League trotz der Erfüllung der definierten Anforderungen weitere Auflagen erlassen, die die aufgetretenen Probleme lösen/vermindern.

Die Anforderungen NL A-Infrastrukturen sind gültig ab der Saison 2015/2016.

 

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